Pelletheizung: Förderung und Anforderungen

Eine Pelletheizung bringt einige Kosten mit sich, wenn Sie diese mitsamt Pelletkessel, Lager, Wasser und eventueller Solarkollektoren anschaffen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten Förderungen in Höhe von bis zu 70 % für Hausbesitzer an, die eine Pelletheizung installieren. Grund dafür ist die CO2-neutrale Verbrennung Anlagen dieser Art. Wir erklären, wie die Förderungen aussehen und welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind.

Pelletheizung-Foerderung
Der Einbau einer Pelletheizung wird mit bis zu 55 % gefördert.

Inhaltsverzeichnis

Förderung der Pelletheizung

Die Kosten für eine Pelletheizung sind nicht unerheblich. Allerdings werden Sie vom Staat mit Fördermitteln unterstützt, da die Verbrennung CO2-neutral abläuft.

Die Möglichkeiten zur Förderung wurden Anfang 2024 mit der Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erheblich erweitert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet nun eine Zuschussförderung im Rahmen der BEG EM für Sanierungen, einschließlich der Installation von Pelletheizungen, an. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten von 70 %.

Zusätzlich gibt es verschiedene Boni, die die Förderung auf bis zu 70 % erhöhen können. Einen Überblick über alle Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie hier:

FördermöglichkeitBedingungenFörderungshöhe
GrundförderungKeine
30 % der förderfähigen Kosten (max. 9.000 € möglich)
Klimageschwindigkeitsbonus
  • Austausch einer alten, noch funktionierenden Heizung (Öl-, Kohle-, Gasetagenheizung oder eine Gas-/Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist) gegen eine Pelletheizung
  • Vollständiger Verzicht der neuen Heizung auf fossile Brennstoffe (keine Hybridmodelle)
  • Muss in Kombination mit einem regenerativen Wärmeerzeuger laufen (z.B. Solarthermie-Anlage)
20 % der förderfähigen Kosten (max. 6.000 € möglich)
EinkommensbonusHaushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen von bis zu 40.000 €, die ihre Immobilie selbst nutzen
30 % der förderfähigen Kosten (max. 9.000 € möglich)
EmissionsminderungszuschlagVerwendung eines Pelletkessels mit einem Staubgehalt < 2,5 mg/m³

Pauschal 2.500 €

EffizienzbonusKombination der Pelletheizung mit einer effizienten Wärmepumpe

5 % der förderfähigen Kosten (max. 1.500 € möglich)

Wie hoch fällt die maximale Förderung für Pelletheizungen aus?

Die Förderhöhe für Ihre Pelletheizung ergibt sich aus der Kombination verschiedener Boni, die zum Grundfördersatz addiert werden. So könnten Sie theoretisch auf eine Förderung von bis zu 85 % kommen. Allerdings gibt es eine wichtige Begrenzung: Laut den Richtlinien des BEG ist der maximale Fördersatz auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt – auch wenn die Summe der Boni rechnerisch darüber liegen würde. Die Boni sind demnach zwar kumulierbar, aber nicht in voller Summe.

Die maximal förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit festgelegt, was bedeutet, dass die höchste zu erzielende Fördersumme für ein Einfamilienhaus bei 21.000 € liegt, wenn alle Boni in Anspruch genommen werden.

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Gibt es sonstige Beschränkungen bei der Pelletheizung Förderung?

Bei allen Förderungen gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, ansonsten ist keine Förderung möglich. Grundsätzlich ist ein zertifizierter Energieberater zwar nicht bei jeder Förderung vorgeschrieben, aber immer zu empfehlen. Dieser kann Sie hinsichtlich des Sanierungsbedarfs sowie nützlicher Maßnahmen beraten. Achtung: Für eine Förderung mit einem iSFP sowie bei KfW-Förderungen der BEG WG ist sein Mitwirken vorgeschrieben.

Darüber hinaus gibt es aber auch Vorgaben zur Technik. Gefördert werden nur folgende Pelletheizungen:

  • Automatisch beschickte Pelletkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 Liter/kW Nennwärmeleistung)
  • Automatisch beschickte Kombikessel mit Pufferspeicher (mind. 55 Liter/kW Nennwärmeleistung)
  • Nur neue und serienmäßig produzierte Pelletheizungen werden gefördert.

Zusätzliche technische Anforderungen für eine Pelletheizung Förderung:

  • Energieeffizienz: Jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 81 %.
  • Emissionen: Maximal 200 mg CO/m³ (bei Teillastbetrieb max. 250 mg/m³).
  • Nennwärmeleistung: Mindestens 5 kW.
  • Einsatzbereich: Mehr als 50 % Raumwärme/Warmwasseranteil für das Gebäude, mindestens 65 % erneuerbare Energien für die versorgten Flächen.
  • Wärmeverteilung: Muss über Wasser erfolgen.
  • Messtechnik: Einbau eines Wärmemengenzählers zur Erfassung der erzeugten Wärme.
  • Dämmung: Rohrleitungen gemäß GEG-Vorgaben dämmen.
  • Hydraulischer Abgleich: Pflicht, inklusive Anpassung der Heizkurve.
  • Vernetzung: Internetfähige Anlagen müssen online angebunden werden.

Klimageschwindigkeitsbonus – Zuschussstaffelung im Überblick

Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt den schnellen Austausch fossiler Heizsysteme durch eine hohe Förderung, doch die Zuschusshöhe wird sukzessive reduziert, um zum zügigen Umstieg zu motivieren. Bis 2037 wird die Förderung deshalb wieder schrittweise gesenkt und entfällt dann vollständig. Hier die Staffelung:

2024–2028: 20 % Förderung (volle Höhe des Zuschusses)
2029–2030: 17 % Förderung
2031–2032: 14 % Förderung
2033–2034: 11 % Förderung
2035–2036: 8 % Förderung
Ab 2037: Keine Förderung

Tipp: Wer früh handelt, profitiert von der höchsten Förderung und spart am meisten!

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