BAFA-Förderung 2025: Zuschüsse für Energieeffizienz im Gebäude

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert effiziente Technologien auf Basis erneuerbarer Energien, die Gebäude mit Wärme oder Kälte vorsorgen. Seit Anfang 2020 bestehen die Zuschüsse nicht mehr aus Festbetragsförderungen, sondern aus Anteilsfinanzierungen auf Basis der förderfähigen Investitionskosten. Hierbei werden Bruttokosten inkl. Mehrwertsteuer berücksichtigt. Wenn die Empfänger der Fördermittel vorsteuerabzugsberechtigt sind, können auch Nettokosten angesetzt werden. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die Änderungen vor und erklären, wie hoch die BAFA Förderung ausfällt und wie Sie den Antrag stellen.

Inhaltsverzeichnis

BEG – welche BAFA-Pogramme wurden ersetzt?

Die BAFA-Förderung ist weiterhin verfügbar, wurde jedoch in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) integriert. Sie bildet nun einen zentralen Teilbereich dieser umfassenden Förderstruktur. Seit dem 01.01.2021 ersetzt die neue BEG daher folgende bisher bestehenden Programme des BAFA:

  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren)
  • Programm zur Heizungsoptimierung (HZO)
  • Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
  • Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP)

Es gibt nun Teilprogramme, unterteilt in:

  • Wohngebäude (BEG WG)
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM) und
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN).

Die BEG EM ist zum 02.01.2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet. Seit dem 01.07.2021 werden die BEG NWG und BEG WG in der Zuschuss- und Kreditvariante sowie die BEG EM in der Kreditvariante durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt.

Seit dem 01.01.2024 ist nur noch die KFW für die Heizungsförderung zuständig, nicht mehr das BAFA. Die Förderung erfolgt als direkter Investitionszuschuss der KfW. Das BAFA ist weiterhin für Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen wie Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zuständig.

bafa-Heizungsfoerderung
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Welche Maßnahmen werden durch das BAFA gefördert?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist zwar nicht mehr für die Heizungsförderung zuständig, unterstützt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) jedoch zahlreiche andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden. Die Förderung deckt verschiedene Bereiche ab, die entscheidend zu einer nachhaltigeren Energienutzung beitragen:

  • Gebäudehülle: Dazu zählen der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen. Der Basisfördersatz beträgt 15 %, und mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können zusätzliche 5 % gewährt werden.
  • Anlagentechnik: Förderfähig sind unter anderem Lüftungsanlagen, „Efficiency Smart Home“-Systeme und energieeffiziente Beleuchtung. Auch hier liegt der Fördersatz bei 15 % mit einem möglichen iSFP-Bonus von 5 %.
  • Heizungsoptimierung: Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen werden ebenfalls mit 15 % der Kosten bezuschusst, plus einem möglichen 5 %-Bonus bei Vorliegen eines iSFP. Der hydraulische Abgleich für die wassergeführte Heizanlage muss dafür allerdings nach Verfahren B durchgeführt werden.
  • Emissionsminderung bei Biomasseheizungen: Für Maßnahmen, die die Emissionen dieser Heizungen reduzieren, gibt es einen besonders hohen Fördersatz von 50 %.
  • Fachplanung und Baubegleitung: Diese Leistungen werden mit 50 % der Kosten gefördert. Die maximale Förderung beträgt 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, 2.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern und insgesamt bis zu 20.000 Euro.

Dank dieser breiten Förderungspalette bietet das BAFA eine wertvolle Unterstützung für Eigentümer, die in eine energieeffiziente Zukunft investieren möchten.

Förderfähige Kosten und Höchstgrenzen im Überblick

Grundsätzlich gilt: Alle Maßnahmen und Anschaffungen für die Sanierung dürfen erst nach Stellung des Antrags auf Fördergelder begonnen werden. Die Kosten werden Ihnen außerdem erst nach Ende der Maßnahmen und der Zahlung Ihrer Rechnung erstattet (mehr dazu unter Punkt Antrag stellen).

Förderkonditionen im Überblick

  • Mindestinvestition: 300 € brutto.
  • Fördersatz für Einzelmaßnahmen: 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 70 %.
  • Fördersatz für Fachplanung und Baubegleitung: 50 % der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten für Wohngebäude

Energetische Sanierung:

  • Erste Wohneinheit 30.000 €
  • Zweite bis sechste Wohneinheit 15.000 € pro Einheit
  • Ab der siebten Wohneinheit 8.000 € pro Einheit

Fachplanung und Baubegleitung:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser 5.000 €
  • Mehrfamilienhäuser 2.000 € pro Wohneinheit, max. 20.000 €

Höchstgrenzen für Nichtwohngebäude

Energetische Sanierung:

  • Bis 150 m² Nettogrundfläche: 30.000 €
  • 150 bis 400 m²: 200 €/m²
  • 400 bis 1.000 m²: zusätzlich 120 €/m²
  • Über 1.000 m²: zusätzlich 80 €/m²

Baubegleitung:

  • 5 €/m² Nettogrundfläche, max. 20.000 €.
bafa Foerderung Heizung 2021
Das BAFA unterstützt u.a. bei Heizungsoptimierungen und Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung von Gebäuden,

Zusätzliche Boni für höhere Förderungen

Für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes können Sie zudem einige Boni erhalten:

  • Klimageschwindigkeits-Bonus:
    Einen zusätzlichen Bonus gibt es für die schnelle Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Dafür erhalten Sie max. 20% der förderfähigen Kosten.
  • Einkommens-Bonus:
    Eine zusätzliche Förderung gibt es für einkommensschwache Haushalte in Höhe von max. 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Fachplanung und Baubegleitung:
    Für die professionelle Unterstützung bei der Planung und Umsetzung Ihrer Maßnahmen erhalten Sie eine separate Förderung, die 50 % der anfallenden Dienstleistungskosten abdeckt.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine BAFA-Förderung?

Um eine Förderung vom BAFA in Anspruch nehmen zu können, müssen einige technische als auch administrative Voraussetzungen erfüllt werden. In den folgenden Abschnitten erklären wir, wer einen Antrag stellen darf und wie die Vorgehensweise ist.

Wer darf einen Antrag stellen?

Anträge auf Förderungen können von Privatpersonen, Vereinen, gemeinnützigen Organisationen, Stiftungen, Kommunen, Genossenschaften sowie Unternehmen gestellt werden. Die Förderung gilt für Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten oder eine beheizte Fläche von 1000 m² für Nichtwohngebäude.

Die Berechtigung gilt sowohl für Eigentümer als auch für Pächter und Mieter des Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem die Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Die Stellung des Antrags können zudem Contractoren übernehmen.

In Detail sind antragsberechtigt:

  • Privatpersonen und WEGs (Wohnungseigentümergemeinschaften)
  • Kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Freiberuflich Tätige
  • Kammern und Verbände
  • Gemeinnützige Verbände und Kirchen
  • Unternehmen, Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Juristische Personen des Privatrechts inkl. Wohnungsbaugenossenschaften

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Antrag stellen und BAFA Fördergelder erhalten

Damit Sie Ihre Fördergelder reibungslos erhalten, ist es wichtig, den Antrag sorgfältig und von Anfang an korrekt zu stellen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihren BAFA-Antrag erfolgreich einreichen und auf welche Punkte Sie für eine problemlose Abwicklung besonders achten sollten.

  1. Angebote einholen & Energieeffizienz-Experten hinzuziehen
    Starten Sie, indem Sie Angebote von Fachfirmen einholen. Diese geben Ihnen eine genaue Vorstellung der anfallenden Kosten, die später im Antrag angegeben werden müssen. Die benötigte Summe bildet nämlich die Grundlage für die Förderung, daher sind präzise Informationen wichtig. Im weiteren Verlauf kann die gestattete Summe nämlich nicht nach oben korrigiert werden. Für die meisten Maßnahmen (außer Heizungstausch und Heizungsoptimierung) ist es zudem Pflicht, einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten einzubinden. Diese Fachperson erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), die bestätigt, dass Ihr Vorhaben förderfähig ist. Sie erhalten außerdem eine TPB-ID, die Sie später im Antrag angeben müssen.
  2. Antrag online stellen
    Füllen Sie das Antragsformular online aus und geben Sie alle erforderlichen Daten ein, einschließlich der TPB-ID und der geschätzten Investitionssumme. Nach Abschluss erhalten Sie Zugriff auf Ihr eigenes Profil im BAFA-Portal und können den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags verfolgen.
  3. Maßnahme starten
    Sobald der Antrag eingereicht ist, können Sie theoretisch auf eigenes finanzielles Risiko mit der geplanten Maßnahme beginnen und eine Fachfirma beauftragen. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann aufgrund des hohen Auftragsaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie sicher sein möchten, dass die Förderung genehmigt wird, können Sie auch auf den Förderbescheid warten, bevor Sie starten.
  4. Förderzusage erhalten
    Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der die maximale Fördersumme festlegt. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 24 Monate Zeit, um die geplante Maßnahme abzuschließen. Achten Sie daher darauf, dass Ihre ausgewählte Fachfirma zeitig starten kann. Wenn Sie den Antrag nicht genehmigt bekommen oder den Antrag zu spät stellen, können Sie die Handwerkerkosten immerhin in Ihrer nächsten Einkommenssteuererklärung absetzen.
  5. Nachweise im BAFA-Portal einreichen
    Nach Abschluss der Arbeiten bezahlen Sie die Rechnungen und lassen den technischen Projektnachweis (TPN) von Ihrem Energieeffizienz-Experten erstellen. Laden Sie dann alle erforderlichen Unterlagen – Rechnungen, Verwendungsnachweis und die TPN-ID – im BAFA-Portal hoch. Dafür haben Sie nach Ablauf des Bewilligungszeitraums noch maximal sechs Monate Zeit.
  6. Fördersumme erhalten
    Das BAFA prüft Ihre Unterlagen und schickt Ihnen anschließend einen Festsetzungsbescheid. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt direkt auf Ihr angegebenes Konto.

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