KfW-Förderung Heizung: Zuschüsse und Kredite im Überblick

In energiesparende Gebäudetechnik zu investieren, lohnt sich nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern trägt auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz bei. Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 fördert die Bundesregierung daher energieeffiziente Gebäude auf unterschiedliche Arten.

Ein großer Bestandteil ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die zum 01.01.2021 gestartet ist und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt wird. Seit dem 01.07.2021 können Sie für bestimmte Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse oder Kredite von der KfW erhalten, u.a. auch KfW Förderung für Heizung und Co. Welche Maßnahmen in der Förderung enthalten sind und welche Voraussetzungen gelten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die BEG?

Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ersetzt frühere Fördermaßnahmen, um sie zu vereinfachen und wirtschaftliche Anreize zu schaffen. Sie gliedert sich in BEG WG (Wohngebäude), BEG NWG (Nichtwohngebäude, z.B. Gewerbegebäude, Krankenhäuser oder kommunale Einrichtungen) und BEG EM (Einzelmaßnahmen, z. B. Dämmungen oder hydraulischer Abgleich). Seit 2024 wird die Neubauförderung unter dem Begriff „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) geführt.

Zuständig für Zuschüsse zur Heizungsförderung und Kredite für Komplettsanierungen ist die KfW, während das BAFA Zuschüsse für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung vergibt. BEG EM wird nur über das BAFA als Zuschuss angeboten, BEG WG und NWG nur über die KfW als Kredit (außer für Kommunen).

Welche Förderungen bietet die KfW?

Die KfW bietet ihre Förderungen in zwei Varianten an: als Kredit oder als direkten Zuschuss. Eine besondere Form ist der Kredit mit einem Tilgungszuschuss. Hier müssen Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen, denn der Tilgungszuschuss ist ein Betrag, der direkt von der Restschuld eines KfW-Darlehens abgezogen wird. Dadurch werden sowohl die Gesamtkosten als auch die Kreditlaufzeit gesenkt. Seine Höhe richtet sich häufig nach der Energieeffizienz des geförderten Projekts – je energieeffizienter das Vorhaben, desto höher der Zuschuss.

Welche Förderungen zur Heizungssanierung für Sie infrage kommen, hängt unter anderem davon ab, ob Sie die Förderung als Privatperson, für ein Unternehmen oder eine Organisation beantragen. 

kfW-Heizungsfoerderung
Die KfW unterstützt Sie bei der energieeffizienten Sanierung von Gebäuden sowie beim Neubau von Energieeffizienzhäuser.

KfW-Förderung: Heizung

Die KfW übernimmt die Vergabe von Krediten sowie ausgewählten Zuschüssen, darunter auch die direkte KfW Förderung von Heizungen. Zusätzlich bietet sie zinsgünstige Darlehen für energieeffiziente Sanierungen, Neubauten und Modernisierungen, um den Umstieg auf klimafreundliche Technologien zu unterstützen.

Zuschuss Nr. 458: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

  • Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (z. B. Wärmepumpe, solar­thermischen Anlagen etc.) durch private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn­immobilien sowie Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften.
  • Grundfördersatz: 30 % für den Umstieg auf erneuerbare Energien.
  • Maximale Förderung: Bis zu 70 % der Investitionskosten, Boni inklusive.
  • Geschwindigkeitsbonus: Bis zu 20 % extra für den Austausch alter Heizsysteme (mind. 20 Jahre alt). Fördersatz sinkt ab 2029.
  • Wärmepumpen-Bonus: 5 % extra für natürliche Kältemittel oder Wärmequellen wie Erde, Wasser, Abwasser (ab 2028 verpflichtend).
  • Biomasse-Bonus: Pauschal 2.500 Euro für emissionsarme Biomasse-Heizungen.
  • Einkommensbonus: 30 % extra für selbst genutzte Immobilien und ein Jahreseinkommen bis 40.000 Euro.

Alle weiteren Details und Konditionen sowie Informationen zur Antragsstellung können Sie in unserem separaten Beitrag zur Heizungsförderung nachlesen.

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Fördermaßnahmen für Wohngebäude

Wenn Sie als Privatperson, kommunales Unternehmen oder soziale Organisation eine Wohnimmobilie bauen oder sanieren bzw. eine neue/ frisch sanierte Wohnimmobilie kaufen, können Sie dafür entweder einen Förderkredit oder einen Zuschuss vom KfW bekommen. Die Voraussetzungen und geförderten Maßnahmen unterschieden sich jedoch teilweise. So ist die Förderung oft an Bedingungen geknüpft, wie z. B. an Energieeffizienzstandards beim Bau bzw. der Sanierung oder Ihrem Haushaltsjahreseinkommen.

Folgende Kredite sind für den jeweiligen Antragsteller verfügbar:

Kredit Nr. 124: KfW-Wohn­eigentums­programm

  • Für alle Privatpersonen, die ein Eigenheim kaufen oder bauen und selbst darin wohnen möchten.
  • Förderkredit: ab 3,27 % effektivem Jahreszins
  • Förderbetrag: bis zu 100.000 €

Kredit Nr. 134: Förderung genossenschaftlichen Wohnens

  • Für Privatpersonen, die Genossen­schafts­anteile für einen selbstgenutzten Wohnraum erwerben
  • Förderkredit: ab 0,01 % effektivem Jahreszins
  • Förderbetrag: bis zu 100.000 €

Kredit Nr. 308: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb

  • Für Alleinerziehende oder Familien mit Kindern, die eine bereits bestehende Wohnimmobilie kaufen und innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage energieeffizient sanieren.
  • Einschränkung: Das Wohngebäude oder die Eigentumswohnung ist bestehend und hat einen gültigen Energieausweis der Effizienzklasse F, G oder H und muss mindestens zu „Effizienz­haus 70 Erneuer­bare-Energien-Klasse“ saniert werden.
  • Förderkredit: ab 0,38 % effektivem Jahreszins
  • Kredithöchstbetrag: von 100.000 bis 150.000 Euro. Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, hängt vom Einkommen ab. Das Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 Euro betragen, zuzüglich 10.000 Euro pro weiterem Kind.

Kredit Nr. 261 Wohngebäude – Kredit

  • Für das energieeffiziente Sanieren von Haus und Wohnung
  • Förderkredit: ab 1,67 % effektivem Jahreszins für die Sanierung und den Kauf
  • Kreditbetrag: bis zu 150.000 € je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus (Stufe 85 oder besser)
  • Tilgungszuschuss: zwischen 5 % und 45 %
Heizung Foerderung kfw
Förderungen von der KfW gibt es sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden.

Ergänzungskredite für Einzelmaßnahmen

Kredit Nr. 358, 359: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Beiden Programmen gemeinsam sind folgende Eckdaten: 

  • Ergänzungskredit, der bei bereits bezuschussten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden zusätzlich bewilligt werden kann. Ausgenommen sind Umschuldungen von bestehenden Krediten und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen oder abgeschlossenen Maßnahmen.
  • Förderkredit: ab 0,01 % effektivem Jahreszins
  • Kreditbeitrag: bis zu 120.000  € je Wohneinheit 
  • Zinsvorteil: Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 € erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil.

Der Ergänzungskredit – Plus (358) richtet sich hierbei an Privatpersonen, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben von der KfW oder dem BAFA eine Zusage für einen Zuschuss nach der Richtlinie „Einzelmaßnahmen für effiziente Gebäude“ (BEG EM), die nicht älter als 12 Monate ist.
  • Sie sind Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohnung.
  • Sie nutzen das Gebäude oder die Wohnung als ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz.
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 € pro Jahr.

Der Ergänzungskredit (359) ist ein spezieller Kredit, den bestimmte Personen und Organisationen bekommen können, wenn sie ein Wohngebäude oder eine Wohneinheit energetisch sanieren wollen. Voraussetzung ist, dass sie bereits eine Zusage für einen Zuschuss von der KfW oder einen Bescheid vom BAFA im Rahmen der Förderung „Einzelmaßnahmen für effiziente Gebäude“ (BEG EM) erhalten haben.

Diejenigen, die diesen Kredit beantragen können, sind:

  • Privatpersonen (z. B. Hauseigentümer)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Kleine Unternehmen wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Einzelunternehmen
  • Freiberufler (z. B. Ärzte, Architekten)
  • Öffentliche Einrichtungen wie Kammern, Verbände oder andere Körperschaften
  • Gemeinnützige Organisationen, auch Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • Andere juristische Personen, wie Wohnungsbaugenossenschaften oder Firmen, die Sanierungsarbeiten für andere übernehmen (Contractoren).

Diese KfW-Förderprogramme gibt es nicht mehr

Mit Inkrafttreten der BEG wurden bestehende KfW-Förderungen abgeschafft bzw. ersetzt. Folgende Förderprodukte können seit dem 01.07.2021 nicht mehr beantragt werden:

  • Energieeffizient Bauen 153
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit 151, 152
  • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430
  • Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Baubegleitung 431
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit 167
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren 276, 277, 278
  • IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren 217, 218
  • IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren 219, 220
    Zum Stand 2025 sind außerdem folgende Programme nicht mehr verfügbar:
  • EH-55-Neubauförderung: Endgültig eingestellt am 24.01.2022 (vor dem ursprünglich geplanten 31.01.2022).
  • Kreditförderung für Wohngebäude (261, 262): Kredite für Bau, Kauf oder Komplettsanierung von Wohngebäuden.
  • Kreditförderung für Nichtwohngebäude (263): Kredite für Maßnahmen zur Energieeinsparung und CO2-Reduzierung in Nichtwohngebäuden.
  • Zuschüsse für Wohn- und Nichtwohngebäude (461, 463): Zuschussvarianten der Programme 261 und 263.

Weitere Kredite & Zuschüsse der KfW

Kredit Nr. 270: Erneuerbare Energien – Standard

  • Kann von Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen genutzt werden.
  • Für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme (Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas usw.) sowie für Netze und Speicher
  • Kredit: ab 3,76 % effektivem Jahreszins

Kredit Nr. 159: Altersgerecht Umbauen – Kredit

  • Für die Reduzierung von Barrieren und für einen besseren Einbruchschutz, unabhängig von Ihrem Alter. Gilt auch für den Kauf von bereits umgebautem Wohnraum.
  • Förderkredit: ab 2,42 % effektiver Jahreszins
  • Förderbeitrag: bis zu 50.000 €
kfw Energieberater
Ein Energieberater kann Ihnen bei der Auswahl der richtigen Fördermöglichkeiten behilflich sein.

Kompetente Hilfe ganz einfach online finden

Wenn Sie eine umfangreiche, fachliche Beratung zum Thema Heizungsförderung durch die KfW wünschen, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem Heizungsbauer oder Energieberater. Dieser kann Ihnen dabei helfen, das meiste Geld aus den bestehenden Fördermöglichkeiten zu schöpfen und einen ausgereiften Plan zur Heizungsmodernisierung aufzustellen.

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