
BAFA-Förderung 2025: Zuschüsse für Energieeffizienz im Gebäude
Was Sie über BAFA Förderungen für Heizungen und alle Neuerungen ab 2025 wissen sollen, lesen Sie hier.
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Ein großer Bestandteil ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die zum 01.01.2021 gestartet ist und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt wird. Seit dem 01.07.2021 können Sie für bestimmte Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse oder Kredite von der KfW erhalten, u.a. auch KfW Förderung für Heizung und Co. Welche Maßnahmen in der Förderung enthalten sind und welche Voraussetzungen gelten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ersetzt frühere Fördermaßnahmen, um sie zu vereinfachen und wirtschaftliche Anreize zu schaffen. Sie gliedert sich in BEG WG (Wohngebäude), BEG NWG (Nichtwohngebäude, z.B. Gewerbegebäude, Krankenhäuser oder kommunale Einrichtungen) und BEG EM (Einzelmaßnahmen, z. B. Dämmungen oder hydraulischer Abgleich). Seit 2024 wird die Neubauförderung unter dem Begriff „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) geführt.
Zuständig für Zuschüsse zur Heizungsförderung und Kredite für Komplettsanierungen ist die KfW, während das BAFA Zuschüsse für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung vergibt. BEG EM wird nur über das BAFA als Zuschuss angeboten, BEG WG und NWG nur über die KfW als Kredit (außer für Kommunen).
Die KfW bietet ihre Förderungen in zwei Varianten an: als Kredit oder als direkten Zuschuss. Eine besondere Form ist der Kredit mit einem Tilgungszuschuss. Hier müssen Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen, denn der Tilgungszuschuss ist ein Betrag, der direkt von der Restschuld eines KfW-Darlehens abgezogen wird. Dadurch werden sowohl die Gesamtkosten als auch die Kreditlaufzeit gesenkt. Seine Höhe richtet sich häufig nach der Energieeffizienz des geförderten Projekts – je energieeffizienter das Vorhaben, desto höher der Zuschuss.
Welche Förderungen zur Heizungssanierung für Sie infrage kommen, hängt unter anderem davon ab, ob Sie die Förderung als Privatperson, für ein Unternehmen oder eine Organisation beantragen.
Die KfW übernimmt die Vergabe von Krediten sowie ausgewählten Zuschüssen, darunter auch die direkte KfW Förderung von Heizungen. Zusätzlich bietet sie zinsgünstige Darlehen für energieeffiziente Sanierungen, Neubauten und Modernisierungen, um den Umstieg auf klimafreundliche Technologien zu unterstützen.
Alle weiteren Details und Konditionen sowie Informationen zur Antragsstellung können Sie in unserem separaten Beitrag zur Heizungsförderung nachlesen.
Wenn Sie als Privatperson, kommunales Unternehmen oder soziale Organisation eine Wohnimmobilie bauen oder sanieren bzw. eine neue/ frisch sanierte Wohnimmobilie kaufen, können Sie dafür entweder einen Förderkredit oder einen Zuschuss vom KfW bekommen. Die Voraussetzungen und geförderten Maßnahmen unterschieden sich jedoch teilweise. So ist die Förderung oft an Bedingungen geknüpft, wie z. B. an Energieeffizienzstandards beim Bau bzw. der Sanierung oder Ihrem Haushaltsjahreseinkommen.
Folgende Kredite sind für den jeweiligen Antragsteller verfügbar:
Beiden Programmen gemeinsam sind folgende Eckdaten:
Der Ergänzungskredit – Plus (358) richtet sich hierbei an Privatpersonen, die folgende Bedingungen erfüllen:
Der Ergänzungskredit (359) ist ein spezieller Kredit, den bestimmte Personen und Organisationen bekommen können, wenn sie ein Wohngebäude oder eine Wohneinheit energetisch sanieren wollen. Voraussetzung ist, dass sie bereits eine Zusage für einen Zuschuss von der KfW oder einen Bescheid vom BAFA im Rahmen der Förderung „Einzelmaßnahmen für effiziente Gebäude“ (BEG EM) erhalten haben.
Diejenigen, die diesen Kredit beantragen können, sind:
Mit Inkrafttreten der BEG wurden bestehende KfW-Förderungen abgeschafft bzw. ersetzt. Folgende Förderprodukte können seit dem 01.07.2021 nicht mehr beantragt werden:
Wenn Sie eine umfangreiche, fachliche Beratung zum Thema Heizungsförderung durch die KfW wünschen, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem Heizungsbauer oder Energieberater. Dieser kann Ihnen dabei helfen, das meiste Geld aus den bestehenden Fördermöglichkeiten zu schöpfen und einen ausgereiften Plan zur Heizungsmodernisierung aufzustellen.
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